Wegweisen

  • Sicherheitsdienst und Transportpolizei können dich wegweisen, wenn du dich nicht an die Bahnhofverordnung (Hausordnung) hältst.
  • Bei Verstössen gegen die Bahnhofsordnung oder das Strafgesetzbuch gibt es die Möglichkeit einer auf 48h befristeten Wegweisung ( bezieht sich aber nur auf den SBB Teil). Wenn du dich nicht daran hältst wirst du angezeigt.
  • Sie können von Personen, die sich vorschriftswidrig verhalten, eine sogenannte “Sicherheitsleistung” verlangen.

Deine Rechte

  • Hast du einen gültigen Fahrausweis (Zugs-Billet, GA) gibt es keinen Grund dich aus dem Bahnhof wegzuschicken, ausser du verstösst gegen die Bahnhofsverordnung.

Gesetzestext

Sicherheitsleistung:
1 Kann eine Person, die sich vorschriftswidrig verhält, über ihre Personalien und Yihren Wohnort nicht glaubwürdig ausweisen oder hat sie in der Schweiz keinen festen Wohnsitz, so kann das Sicherheitspersonal von ihr eine Sicherheitsleistung verlangen.

2 Die Höhe der Sicherheitsleistung bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe der Busse, der Kosten sowie der Entschädigung für Schäden und Umtriebe.

3 Die Sicherheitsleistung kann in bar oder durch Garantie einer in der Schweiz niedergelassenen Bank oder eines in der Schweiz niedergelassenen Versicherungsunternehmens erbracht werden.

4 Der Erhalt der Sicherheitsleistung ist mit einer Quittung zu bestätigen.

5 Wird gegen eine Person Strafanzeige erstattet, so ist die erhobene Sicherheitsleistung zusammen mit der Strafanzeige den Strafverfolgungsbehörden zu übergeben.