Filmen / Fotografieren und Erkennungsdienstliche Massnahme, DNA
Filmen/Fotografieren
Für sich selber darf man alles und jeden ablichten, sofern das Erzeugnis selber nicht strafbar ist. Daher dürfen dich auch die Polizei filmen und fotografieren. [hidden title=”Was ist strafbar?”]Strafbar ist z.B. verbotenen Pornografie, Gewaltdarstellung, etc. oder wenn man sich beim ablichten strafbar macht und den Geheim-oder Privatbereich verletzt) [/hidden].
Erkennungsdienstliche Massnahmen und die DNA-Abnahme
Erkennungsdienstliche Massnahme bedeutet: deine Körpermerkmale sollen festgestellt (z.B.: Fotos von Gesicht, Statur, Auffalendem) und Abdrücke von Körperteilen (z.B.: Fingerabdrücke) genommen werden. Dies kann angeordnet werden, wenn:
- deine Identität anders nicht feststellbar ist
- du eines Verbrechens oder Vergehens verdächtig bist
- du verurteilt wurdest
Deine DNA darf die Polizei nur mit einem hinreichenden Grund wenn:
- eines der oberen Voraussetzungen gegeben ist
- wenn es zur Abklärung eines Tatverdachts verhältnismässig erscheint
Warum?
Die erkennungsdienstliche Behandlung ist primär dazu da, Straftäter und Verdächtige, die dringend einem Vergehen oder Verbrechen verdächtigt werden, zu erfassen. Blut wird dabei keines genommen. Es kann durch die Polizei angeordnet werden. Im Falle einer Weigerung kann die Staatsanwaltschaft/Jugendanwaltschaft den Zwang anordnen. Man bekommt immer eine Kopie der Anordnung. Daneben gibt es die DNA-Analysen. Dort kommt allenfalls eine Speichelprobe zur Anwendung. Dies ist in Art. 255 StPO und im DNA Profil Gesetz geregelt. Die Polizei kann nur nicht-invasive Probenahmen anordnen (Kein Blut). Im Falle einer Weigerung kann die Staatsanwaltschaft/Jugendanwaltschaft den Zwang anordnen. Man bekommt immer eine Kopie der Anordnung.
Deine Rechte:
- Was für die Identitätsabklärung gemacht werden kann, falls du dich sonst nicht ausweisen kannst, ist ein Scan der Fingerabdrücke, um abzuklären, ob du bereits registriert bist. Die Fingerabdrücke werden dabei nicht gespeichert und dienen lediglich der Identifikation.
- Du kannst die Vernichtung deiner Daten beantragen, wenn die Polizei nicht hinreichend begründen kann, warum sie die Daten weiterhin benötigt.
- Du kannst eine Beschwerde einreichen, wenn z.B. deine DNA zu voreilig entnommen wurde. Kläre das mit einer Jurist*in ab.