Festhalten
- Alle dürfen eine Person festhalten, wenn diese bei einem Vergehen oder Verbrechen auf frischer Tat ertappt oder unmittelbar danach angetroffen wird.
- Dies gilt sowohl für Passanten als auch für private Sicherheitsdienste, Türsteher und ähnliche
- Die festgehaltene Person muss nachher aber unverzüglich der Polizei überstellt werden; Art. 218 StPO.