Durchsuchen
Wenn der Verdacht besteht, dass du eine Straftat begangen hast (zum Beispiel Drogenkonsum, Sachbeschädigung), hat die Polizei das Recht, dich zu durchsuchen.
Die Polizei darf dich auch durchsuchen, wenn es um ihren eigenen Schutz geht. Sie dürfen dich nach Waffen oder gefährlichen Gegenständen absuchen, wenn du z.B. zur Identitätsfeststellung auf den Polizeiposten gebracht werden sollst.
Die Polizei kann deine Taschen oder Rucksack und deine Kleider durchsuchen. Dein Handy darf die Polizei äusserlich untersuchen, ausser wenn der Verdacht besteht, dass es gestohlen wurde, darf die Polizei die Seriennummer ausfindig machen, um festzustellen, ob es ausgeschrieben ist.
Deine Rechte
- Leibesvisitation in der Öffentlichkeit (z. B. bis auf die Unterhosen ausziehen) ist nicht gestattet.
- Filzen in der Öffentlichkeit (z. B. Taschen leeren, Abtasten nach Waffen) ist gestattet.
- Du bist nicht verpflichtet, dein Handypasswort preiszugeben.
- Die Polizei darf nur im Rahmen einer Strafuntersuchung (oder bei deiner Einwilligung) Telefonnummern oder Fotos durchsehen.
- Als Mädchen darfst du nur von einer Frau und als Junge nur von einem Mann durchsucht werden. Es ist zwar rechtlich möglich, dass Männer Frauen durchsuchen können, dies aber nur “bei Gefahr für Leib und Leben”.