Durchsuchen

Wenn der Verdacht besteht, dass du eine Straftat begangen hast (zum Beispiel Drogenkonsum, Sachbeschädigung), hat die Transportpolizei das Recht, dich zu durchsuchen. Dies kann auch passieren, wenn du dich öfters an einem Ort aufhältst, an dem Drogen konsumiert oder verkauft werden.

Deine Rechte:

  • Nur die Transportpolizei darf dich durchsuchen (nicht die Securitrans)
  • Durchsuchungen in der Öffentlichkeit (z. B. bis auf die Unterhosen ausziehen) sind nicht gestattet, Filzen dagegen schon (z. B. Taschen leeren, Abtasten nach Waffen).
  • Du bist nicht verpflichtet, dein  Handy-Passwort preiszugeben.
  • Als Mädchen darfst du nur von einer Frau und als Junge nur von einem Mann durchsucht werden.