Festhalten

  • Alle dürfen eine Person festhalten, wenn diese bei einem Vergehen oder Verbrechen auf frischer Tat ertappt oder unmittelbar danach angetroffen wird.
  • Dies gilt sowohl für Passanten als auch für private Sicherheitsdienste, Türsteher und ähnliche
  • Die festgehaltene Person muss nachher aber unverzüglich der Polizei überstellt werden; Art. 218 StPO.