Filmen und Fotografieren

Grundsätzlich gilt das Recht am eigenen Bild

  • Für sich selber darf man alles und jeden ablichten, sofern das Erzeugnis selber nicht Strafbar ist (z.B. verbotenen Pornografie, Gewaltdarstellung, etc. oder wenn man sich beim ablichten strafbar macht). Daher dürfen dich auch Amtspersonen filmen und fotografieren.
  • Danach kommt es darauf an, was nachher mit den Videos oder Bilder gemacht wird.
  • Wer bei Straftaten Beweismittel in Form von Filmen oder Bilder erstellt, macht sich nicht strafbar, sofern er diese danach der Polizei überstellt und nicht widerrechtlich verwendet (z.B. an Freunde verschickt oder ins Internet stellt).