Durchsuchen

  • Sie dürfen dich nur abtasten und Taschen durchsuchen, wenn du freiwillig mitmachst.
  • Du musst es nicht erlauben, jedoch im Weigerungsfall damit rechnen, dass dir der Zugang zum Gelände oder dem Lokal verweigert wird, da dies im Hausrecht liegt.
  • Ladendetektiv*innen dürfen grundsätzlich keine Taschen durchsuchen, können aber die Polizei beiziehen. Umgekehrt sind sie nicht verpflichtet, Anzeige zu erstatten, insofern geht es schneller und eventuell kommst du besser weg, wenn du den Detektiv*innen erlaubst, in die Tasche zu sehen. Wehre dich nicht körperlich gegen die Ladendedektiv*in, dies kann zusätzlich strafbar sein.