Anzeige machen
Es ist wichtig, dass die Polizei oder die Jugendanwaltschaft nach einem Übergriff/Straftat möglichst schnell informiert wird, damit sie das Verfahren einleiten kann. Möchtest du zuerst einfach nach Hause gehen, rede möglichst schnell mit deinen Eltern oder einer anderen Person, der du vertraust. Wenn du zur Polizei eine Anzeige gehen machst, gehe nicht allein. Du hast so eben etwas erlebt, dass erschöpft, traurig oder wütend macht. Deshalb ist es wichtig jemanden bei sich zu haben, auch um eine Gedächtnisstütze zu haben, was und wie der Polizei-Besuch verlief.
Du kannst auch bei einer Beratungsstelle für Jugendliche, bei der Opferhilfestelle oder bei der Jugendanwaltschaft und beim Jugenddienst der Polizei fragen, was du am besten tun sollst.
- Bist du verletzt worden, solltest du dir ein Arztzeugnis besorgen, damit du später die Tat beweisen kannst. Hat jemand gesehen, was passiert ist, dann frage nach Namen und Telefonnummer, damit die Polizei Zeug*innen hat.
- Auch wenn du minderjährig bist, kannst du selber einen Strafantrag stellen, sofern du urteilsfähig bist. Das Alter von 12 Jahren kann als ungefähren Richtwert angesehen werden. Deine Eltern können ebenfalls Strafantrag stellen.
Warum
Es ist wichtig, eine Anzeige zu machen, weil du damit zeigst, dass du so etwas nicht einfach mit dir machen lässt. Ausserdem werden Straftaten nur verfolgt, wenn die Polizei davon auch weiss. Bei Gewalt werden z. B zwischen verschieden Taten unterschieden:
- Tätlichkeiten (Taten, die die Gesundheit oder den Körper der Person nicht schädigen, z.B Ohrfeigen). Tätlichkeiten können im Wiederholungsfall offizialisiert werden, wenn sie gegen eine unter Obhut stehenden Person (z.B. Kind), oder wenn sie im Rahmen der häuslichen Gewalt innerhalb einer Ehe, einer eingetragenen Partnerschaft oder an seinem im gleichen Haushalt lebenden Lebenspartner begangen werden.
- Einfache Körperverletzung (Taten bei denen es zu körperlichen oder gesundheitlichen Schäden beim Opfer kommt, z. B eine gebrochene Nase, ein kaputter Zahn). Einfache Körperverletzungen können offizialisiert werden, wenn sie mit Gift, einer Waffe oder einem gefährlichen Gegenstand, wenn sie gegen einen Wehrlosen oder einer unter Obhut stehenden Person (z.B. einem Kind) oder wenn sie im Rahmen der häuslichen Gewalt innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft begangen werden.
- Schwere Körperverletzung (Verletztungen, die lebensgefährlich sind oder einen wichtigen Teil des Körpers für immer schädigen).
Schwere Körperverletzung wird immer auch ohne Strafantrag verfolgt, da es ein Offizialdelikt darstellt.
Tätlichkeiten und einfache Körperverletzung sind grundsätzlich Antragsdelikte und werden meistens nur verfolgt, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt.