Ausweiskontrolle

Führt die Polizei Kontrollen durch, kann sie von dir verlangen, einen Ausweis zu zeigen (ID, Pass oder Aufenthaltsbewilligung).

  • Hast du keinen Ausweis dabei, kann die Polizei deine Personalien per Funk überprüfen oder du kannst auf den Polizeiposten mitgenommen werden, bis die Polizei weiss, wer du bist.
  • Gibst du einen falschen Namen an oder zeigst einen gefälschten Ausweis, kann das strafbar sein.
  • Wenn du dich körperlich wehrst, kann das strafbar sein.

Deine Rechte

  • In der Schweiz besteht keine Ausweistragepflicht, daher ist es nicht strafbar, wenn du diesen nicht dabei hast. Es muss jedoch die Identifizierung ermöglicht werden, nötigenfalls auf dem Polizeiposten.
  • Du musst nur deine Personalien angeben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Heimatort, Name der Eltern (unter 18))
  • Du bist nicht verpflichtet, Arbeitgeber*in, Lehrmeister*in, Hobbies, Bekannte etc. bekanntzugeben
  •  Du kannst von BeamtInnen ohne Uniform, die deinen Ausweis kontrollieren, verlangen, dass sie dir ihren Ausweis zeigen, und du kannst dir ihren Namen aufschreiben.
  • Grundsätzlich muss das Polizeiorgan den Ausweis von sich aus vorzeigen, sofern es die Umstände zulassen, was bei einer normalen Kontrolle eigentlich immer der Fall ist.